Die letzte Lebensphase eines Menschen wird häufig begleitet von einem Zustand der Urteilsunfähigkeit. Gerade am Lebensende ergeben sich jedoch oft komplexe Entscheidungssituationen, die Urteilsfähigkeit voraussetzen. Ärztinnen und Ärzte müssen daher prüfen können, ob eine Patientin oder ein Patient urteilsfähig ist. Wird festgestellt, dass eine Person hinsichtlich einer bestimmten Entscheidung nicht (mehr) urteilsfähig ist, hat dies Folgen für das weitere Vorgehen, ob beispielsweise eine Patientenverfügung in Kraft tritt oder ob eine vertretungsberechtigte Person eingesetzt wird.
In einer ersten Phase des Projekts werden die Literatur zum Thema aufgearbeitet und bestehende Beurteilungsinstrumente analysiert. In einer zweiten Phase wird anhand der Befragung von 300 Ärztinnen und Ärzten empirisch untersucht, welches die gegenwärtige Beurteilungspraxis in der Schweiz ist. Die dritte Phase bilden die Integration und die ethische Diskussion der Ergebnisse sowie Vorschläge für die Erarbeitung von Richtlinien. Diese Phase wird durch eine multidisziplinäre, internationale Expertengruppe begleitet. Geplant ist zudem die Entwicklung eines Trainingsmoduls für Ärztinnen und Ärzte.
Das Projekt leistet einen wichtigen Beitrag zur Etablierung landesweiter Standards zur Erfassung von Urteilsfähigkeit. Diese sind im Licht der zunehmenden Akzeptanz der Selbstbestimmung von Patienten wichtig. Die Ergebnisse des vorliegenden Forschungsprojekts können für die Ausarbeitung künftiger Leitlinien, etwa durch die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften, hilfreich sein.
Decision-making incapacity at the end of life and its assessment in Switzerland