"Das Lebensende aktiv gestalten: Rechtliche Regelungen am Lebensende"

Die zweite Dialogveranstaltung des NFP 67 ist ein Kooperationsprojekt mit dem Bundesamt für Justiz.

​Das Erwachsenenschutzrecht trat 2013 in Kraft. Damit kann in der Schweiz eine urteilsfähige Person einen Vorsorgeauftrag oder eine Patientenverfügung verfassen, um das Selbstbestimmungsrecht für den Fall der Urteilsunfähigkeit zu erhalten. Das neue Gesetz hatte unter anderem zum Ziel, das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen zu fördern. Gleichzeitig ist das Lebensende immer wieder von schwierigen, oft auch umstrittenen Entscheidungen geprägt.

Neue gesetzliche Normen haben jeweils den Alltagstest zu bestehen. Die Dialogveranstaltung will dazu beitragen, die Praxistauglichkeit von rechtlichen Regelungen zu diskutieren. Es werden Resultate einiger Projekte des NFP 67 «Lebensende» vorgestellt, die sich mit rechtlichen Regelungen am Lebensende und der Urteilsfähigkeit von Sterbenden befassen. Vertreterinnen und Vertreter aus der Praxis kommentieren die Erkenntnisse und treten in einen Dialog mit den Forschenden, an dem sich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung beteiligen können.